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   VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11 OL   

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https://dejure.org/2011,15714
VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11 OL (https://dejure.org/2011,15714)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.10.2011 - 80 K 6.11 OL (https://dejure.org/2011,15714)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 80 K 6.11 OL (https://dejure.org/2011,15714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Beihilfehandlungen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; außerdienstliches Dienstvergehen einer Lehrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11
    Für die Frage, ob ein Beamter im angeschuldigten Tatzeitraum seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, ist die Sach- und Rechtslage zur Tatzeit maßgebend, soweit nicht im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB für den Beamten materiellrechtlich günstigeres neues Recht gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 -, juris Rn. 33).

    Die hier maßgeblichen Regelungen der § 20 Satz 2 und Satz 3 sowie § 21 Satz 2 LBG a.F. stimmen mit § 34 Satz 2 und Satz 3 sowie § 35 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010) im Wesentlichen überein (vgl. zu den entsprechenden Vorschriften des BBG BVerwG, Urteil vom 25. August 2009, a.a.O.), so dass sich aus der Neufassung kein hier relevantes materiell günstigeres Recht ergibt.

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11
    Für die endgültige Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist dann entscheidend, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695 ).

    Unter diesen Voraussetzungen ist er als Beamter nicht mehr tragbar (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252, 258 ff. m.w.N.; Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - juris Rn. 12 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2007 - OVG 80 D 5.06 - UA S. 11 f.).

  • BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 60.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung des Ruhegehalts

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11
    Sie beruht vielmehr auf ihnen zurechenbarem Fehlverhalten (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 60/97 - DokBer B 1998, 136 - 140).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11
    Der dienstliche Bezug ist gegeben, wenn aufgrund des außerdienstlichen Verhaltens Zweifel bestehen, ob der Beamte seine innerdienstlichen pflichten beachten wird; ebenso, wenn zu befürchten ist, dass der Beamte wegen der gegen ihn bestehenden Vorbehalte nicht mehr die Autorität genießt, auf die er für die Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben zwingend angewiesen ist (BVerwG, Urt. vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - Rn. 22).
  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99

    Beamtenrecht: Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit mit dienstlichen Folgen als

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11
    In seiner Rechtsprechung zur disziplinaren Einstufung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen - zu Recht - wiederholt zu erkennen gegeben, dass auch das Anliegen des Gesetzgebers, mit dem Betäubungsmittelgesetz den schädlichen Auswirkungen des zunehmenden Rauschgiftkonsums vorzubeugen und so unabsehbare Gefahren von dem Einzelnen, aber auch von der Allgemeinheit, insbesondere von der Jugend, abzuwehren, bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 1 D 40/99 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11
    Selbst dieser Strafrahmen eines minder schweren Falles liegt zumindest im mittleren Bereich und rechtfertigt wegen des hier zu bejahenden Dienstbezugs die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Orientierungsrahmen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 -, Rn. 15).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11
    Unter diesen Voraussetzungen ist er als Beamter nicht mehr tragbar (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252, 258 ff. m.w.N.; Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - juris Rn. 12 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2007 - OVG 80 D 5.06 - UA S. 11 f.).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11
    Die zur Beeinträchtigung in besonderem Maße geeignete Pflichtverletzung weist Bedeutsamkeit auf, wenn sie in qualitativer oder quantitativer Hinsicht das einer jeden außerdienstlichen Pflichtverletzung innewohnende Maß an disziplinarrechtlicher Relevanz deutlich überschreitet (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 7/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11
    Es ist Schülern und Eltern - dies würde auch bei einem Wechsel auf eine andere Schule gelten - nicht zumutbar, den staatlichen Erziehungsauftrag durch eine Lehrerin wahrnehmen zu lassen, die in derartiger Weise über einen längeren Zeitraum in den Handel mit Betäubungsmitteln verstrickt war (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Juni 2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 20.04.2005 - 16a D 04.600
    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11
    Hierfür reicht eine allgemein angespannte Seelenlage in Verbindung mit schwierigen familiären Verhältnissen oder sonstigen Beziehungen nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1993 - 1 D 65/92 -, juris Rn. 15; BayVGH, Urteil vom 20. April 2005 - 16a D 04.600 -, juris Rn. 20).
  • VG Magdeburg, 27.11.2014 - 8 A 5/14

    Disziplinarrecht: Kürzung der Dienstbezüge eines Polizeivollzugsbeamten wegen

    Denn die in der Rechtsprechung zu findenden Fallgestaltungen hinsichtlich der Variationsbreite der Schwere der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtfertigen eine vorläufige Dienstenthebung bzw. die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis etwa (erst) dann, wenn es sich um den Konsum "harter" Drogen (VG Berlin, Urteil v. 22.11.2011, 85 K 11.10 OB; OVG Berlin, Beschluss v. 16.04.1992, 4 S 11.92; beide juris) handelt und/oder der Beamte eine beachtliche Drogenkarriere zurückgelegt hat, der Beamte etwa in die Beschaffungskriminalität abgleitet oder sich als Dealer betätigt (BVerwG, Urteil v. 13.07.1999, 2 WD 4.99; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil v. 30.06.2003, 3 A 10767/03; VG Berlin, Urteil v. 04.10.2011, 80 K 6.11 OL; alle juris) oder aufgrund der Einheitlichkeit des Dienstvergehens weitere Pflichtenverstöße hinzugetreten sind (OVG Lüneburg, Urteil v. 22.06.2010, 20 LD 7/08; VG Berlin, Urteil v. 13.02.2006, 80 A 27.05; alle juris).
  • VG Ansbach, 23.06.2016 - AN 13b DS 16.00859

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten

    Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolgte auch in Fällen, soweit es sich um den Konsum "harter" Drogen (VG Berlin, U.v. 22.11.2011 - 85 K 11.10 OB; OVG Berlin, B.v. 16.4.1992 - 4 S 11.92, juris) handelte und/oder der Beamte eine beachtliche Drogenkarriere zurückgelegt hatte, der Beamte etwa in die Beschaffungskriminalität abgeglitten oder sich als Dealer betätigt hatte (BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 2 WD 4.99; OVG Rheinl.-Pfalz, U.v. 30.6.2003 - 3 A 10767/03; VG Berlin, U.v. 4.10.2011 - 80 K 6.11 OL; juris) oder aufgrund der Einheitlichkeit des Dienstvergehens weitere Pflichtenverstöße hinzugetreten waren (OVG Lüneburg, U.v. 22.6.2010 - 20 LD 7/08; VG Berlin, U.v. 13.2.2006 - 80 A 27.05, juris).
  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 8 B 5/12

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung

    Denn die in der Rechtsprechung zu findenden Fallgestaltungen hinsichtlich der Variationsbreite der Schwere der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtfertigen eine vorläufige Dienstenthebung bzw. die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis etwa (erst) dann, wenn es sich um den Konsum "harter" Drogen (VG Berlin, Urteil v. 22.11.2011, 85 K 11.10 OB; OVG Berlin, Beschluss v. 16.04.1992, 4 S 11.92; beide juris) handelt und/oder der Beamte eine beachtliche Drogenkarriere zurückgelegt hat, der Beamte etwa in die Beschaffungskriminalität abgleitet oder sich als Dealer betätigt (BVerwG, Urteil v. 13.07.1999, 2 WD 4.99; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil v. 30.06.2003, 3 A 10767/03; VG Berlin, Urteil v. 04.10.2011, 80 K 6.11 OL; alle juris) oder aufgrund der Einheitlichkeit des Dienstvergehens weitere Pflichtenverstöße hinzugetreten sind (OVG Lüneburg, Urteil v. 22.06.2010, 20 LD 7/08; VG Berlin, Urteil v. 13.02.2006, 80 A 27.05; alle juris).
  • VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 19.806

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Polizist, der Marihuana in nicht geringer

    Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei außerdienstlichen Dienstpflichtverletzungen durch die gesetzgeberische Wertung zum Unwert des Verhaltens einen Orientierungsrahmen entfaltet (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50/13 - juris Rn. 15 ff.), ist mit einer Strafandrohung auch im minder schweren Fall des § 30 Abs. 2 BtMG mit drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ein Orientierungsrahmen bis zur Höchstmaßnahme eröffnet (vgl. VG Berlin, U.v. 4.10.2011 - 80 K 6/11 - juris).
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